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Sachkundeprüfungsausschuss im Waffenrecht

Nachweis Waffensachkunde

In Sachsen-Anhalt ist für die Prüfung der Sachkunde nach § 7 Abs. 1 WaffG das Landesverwaltungsamt zuständig. Gemäß § 2 Abs. 1 AWaffV wurde für die Abnahme der Prüfung ein Prüfungsausschuss gebildet. Ein Sachkundelehrgang zur Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse wird vom Landesverwaltungsamt nicht angeboten, sodass eine eigenständige Vorbereitung auf die Prüfung erforderlich ist. Auf die Prüfungs- und Geschäftsordnung für den vom Landesverwaltungsamt gebildeten Prüfungsausschuss zur Abnahme der Sachkundeprüfung (Veröffentlichung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Nr. 8/2006, s. Anlage) wird hingewiesen. Danach stellen die Prüfungsbewerber ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung entweder über die für den Bewerber zuständigen unteren Waffenbehörde oder beim Landesverwaltungsamt, Referat 201, direkt.

Die erforderliche Sachkunde kann daneben gemäß § 3 Abs. 1 AWaffV unter anderem auch durch eine Bescheinigung eines staatlich anerkannten Ausbildungsträgers (näheres s.u.) oder bei Sportschützen durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes nachgewiesen werden.

staatliche Anerkennung Waffensachkunde

Für die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde nach § 3 Abs. 2 AWaffV ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt zuständig. Diese Anerkennung gilt bundesweit. Die erforderlichen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung sind dem anliegenden Merkblatt zu entnehmen.

Nachweise Waffenfachkunde

Das Landesverwaltungsamt ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Prüfung der Fachkunde nach § 22 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 16 Abs. 1 AWaffV. Die landesweite Geschäftsführung des staatlichen Prüfungsausschusses hierzu obliegt der Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Diesbezügliche Anfragen sind daher an die IHK Magdeburg zu richten.

Kontakt

per E-Mail
waffenrecht(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Anschrift

Besucheranschrift:
Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport
Postfach 19 63
39009 Magdeburg